Verwaltungsgerichtshof 3236/79

3236/79Verwaltungsgerichtshof10.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3236/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstigter Exekution zu ersetzen.

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