Verwaltungsgerichtshof 3235/79

3235/79Verwaltungsgerichtshof04.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3235/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.379,52 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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