Verwaltungsgerichtshof 3232/79

3232/79Verwaltungsgerichtshof17.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3232/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S3.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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