Verwaltungsgerichtshof 3211/79

3211/79Verwaltungsgerichtshof13.07.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3211/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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