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3158/79•Verwaltungsgerichtshof 3158/79
1. ) Die Beschwerde wird insoweit, als mit dem angefochtenen Bescheid die Zuordnung der Teilwaldrechte 53 und 511 auf Gp. 4023/1 und 4082/1 zur Liegenschaft EZ. 263 II KG X im Verzeichnis der Anteilsrechte bestätigt wurde, zurückgewiesen.
2. ) Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm die Zuordnung der Teilwaldrechte 494 und 133 auf Gp. 4082/1 zur Liegenschaft EZ. 263 II KG X im Verzeichnis der Anteilsrechte bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
3. ) Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.640,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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