Verwaltungsgerichtshof 3153/79

3153/79Verwaltungsgerichtshof16.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3153/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die belangte Behörde hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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