Verwaltungsgerichtshof 3122/79

3122/79Verwaltungsgerichtshof29.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3122/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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