Verwaltungsgerichtshof 3114/79

3114/79Verwaltungsgerichtshof23.04.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3114/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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