Verwaltungsgerichtshof 3101/79

3101/79Verwaltungsgerichtshof14.03.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3101/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979003101.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.