Verwaltungsgerichtshof 3079/79

3079/79Verwaltungsgerichtshof12.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3079/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1979003079.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution. zu ersetzen.

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