Verwaltungsgerichtshof 3003/79

3003/79Verwaltungsgerichtshof05.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3003/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979003003.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 3.230, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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