Verwaltungsgerichtshof 2989/79

2989/79Verwaltungsgerichtshof14.04.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2989/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1979002989.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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