Verwaltungsgerichtshof 2979/79

2979/79Verwaltungsgerichtshof03.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2979/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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