Verwaltungsgerichtshof 2942/79

2942/79Verwaltungsgerichtshof17.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2942/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002942.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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