Verwaltungsgerichtshof 2909/79

2909/79Verwaltungsgerichtshof11.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2909/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002909.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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