Verwaltungsgerichtshof 2873/79

2873/79Verwaltungsgerichtshof01.07.1980

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2873/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S3.430,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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