Verwaltungsgerichtshof 2845/79

2845/79Verwaltungsgerichtshof27.03.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2845/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm über Entschädigungsforderungen abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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