Verwaltungsgerichtshof 2841/79

2841/79Verwaltungsgerichtshof18.03.1980

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2841/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002841.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- und den mitbeteiligten Parteien zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 6.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen

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