Verwaltungsgerichtshof 2823/79

2823/79Verwaltungsgerichtshof14.05.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2823/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1980

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S1.400,--, der Zweitbeschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S1.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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