Verwaltungsgerichtshof 2800/79

2800/79Verwaltungsgerichtshof05.03.1980

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2800/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1980

Spruch

  1. Der erstgenannte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

  1. Die Beschwerde gegen den zweitgenannten Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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