Verwaltungsgerichtshof 2790/79

2790/79Verwaltungsgerichtshof23.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2790/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 7.140,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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