Verwaltungsgerichtshof 2779/79

2779/79Verwaltungsgerichtshof19.02.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2779/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren bezüglich des Betrages von S 910,-- wird zurückgewiesen und bezüglich des Betrages von S 24,-- abgewiesen.

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