Verwaltungsgerichtshof 2701/79

2701/79Verwaltungsgerichtshof03.06.1980

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2701/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Oberösterreich

Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 900,-- und der Stadt Wels

Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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