Verwaltungsgerichtshof 2623/79

2623/79Verwaltungsgerichtshof15.01.1980

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2623/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002623.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.200, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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