Verwaltungsgerichtshof 2599/79

2599/79Verwaltungsgerichtshof27.04.1981

Regest

Amtsbekannte Funktionäre Gemeinderecht Formgebrechen behebbare Unterschrift Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2599/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979002599.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat der Gemeinde S Aufwendungen in der Höhe von S 7.202,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.