Verwaltungsgerichtshof 2579/79

2579/79Verwaltungsgerichtshof23.05.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2579/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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