Verwaltungsgerichtshof 2571/79

2571/79Verwaltungsgerichtshof22.10.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2571/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979002571.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien zu 1), 4), 5), 7) und 9) Aufwendungen in der Höhe von je S 10.060, (zusammen S 50.300,) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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