Verwaltungsgerichtshof 2559/79

2559/79Verwaltungsgerichtshof24.01.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2559/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S2.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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