Verwaltungsgerichtshof 2549/79

2549/79Verwaltungsgerichtshof22.01.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2549/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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