Verwaltungsgerichtshof 2531/79

2531/79Verwaltungsgerichtshof07.07.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2531/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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