Verwaltungsgerichtshof 2516/79

2516/79Verwaltungsgerichtshof14.12.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2516/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seinen Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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