Verwaltungsgerichtshof 2477/79

2477/79Verwaltungsgerichtshof19.12.1980

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2477/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002477.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.390, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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