Verwaltungsgerichtshof 2385/79

2385/79Verwaltungsgerichtshof21.10.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2385/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002385.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat an die Beschwerdeführer zu Handen des Erstbeschwerdeführers Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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