Verwaltungsgerichtshof 2350/79

2350/79Verwaltungsgerichtshof06.10.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2350/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Salzburg) Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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