Verwaltungsgerichtshof 2347/79

2347/79Verwaltungsgerichtshof10.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2347/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979002347.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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