Verwaltungsgerichtshof 2333/79

2333/79Verwaltungsgerichtshof07.07.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2333/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.200,-- (zusammen S 2.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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