Verwaltungsgerichtshof 2299/79

2299/79Verwaltungsgerichtshof27.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2299/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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