Verwaltungsgerichtshof 2112/79

2112/79Verwaltungsgerichtshof06.07.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2112/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1981

Spruch

Der angefochtene Teil des Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 3.462,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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