Verwaltungsgerichtshof 2027/79

2027/79Verwaltungsgerichtshof17.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2027/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 480,-- (zusammen S 2.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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