Verwaltungsgerichtshof 2019/79

2019/79Verwaltungsgerichtshof23.03.1979

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Verwaltungsgerichtshof 2019/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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