Verwaltungsgerichtshof 1967/79

1967/79Verwaltungsgerichtshof22.01.1980

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1967/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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