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1902/79•Verwaltungsgerichtshof 1902/79
1902/79Verwaltungsgerichtshof10.10.1979
Auflagen BauRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)
Gemäß § 42 Abs. 5 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976, in Verbindung mit § 62 dieses Gesetzes und mit § 66 Abs. 4 AVG 1950 wird der Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 15. Dezember 1978, Zl. A 17-K-10676/3- 1973, dahin gehend abgeändert, dass die Auflage Punkt 4) zu entfallen hat.
Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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