Verwaltungsgerichtshof 1881/79

1881/79Verwaltungsgerichtshof19.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1881/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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