Verwaltungsgerichtshof 1817/79

1817/79Verwaltungsgerichtshof15.01.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1817/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 450,-- (zusammen: S 900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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