Verwaltungsgerichtshof 1813/79

1813/79Verwaltungsgerichtshof10.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1813/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu setzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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