Verwaltungsgerichtshof 1809/79

1809/79Verwaltungsgerichtshof26.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1809/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.