Verwaltungsgerichtshof 1749/79

1749/79Verwaltungsgerichtshof04.12.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1749/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.650,-- und der Drittbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerinnen wird abgewiesen.

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