Verwaltungsgerichtshof 1732/79

1732/79Verwaltungsgerichtshof20.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1732/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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