Verwaltungsgerichtshof 1713/79

1713/79Verwaltungsgerichtshof08.11.1979

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1713/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm ein wasserpolizeilicher Auftrag bezüglich einer Baugrube erlassen worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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