Verwaltungsgerichtshof 1659/79

1659/79Verwaltungsgerichtshof03.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1659/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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